Wir stützen die Wirtschaft auch in Krisenzeiten!

Bereits in der vergangenen Woche haben Sie durch uns Informationen rund um den Rettungsschirm, den wir als Bund und als Land Niedersachsen aufspannen, erhalten. Wie die Corona-Krise an sich, ist auch die Frage, was alles getan werden muss, hoch dynamisch. Daher erhalten Sie hier ein Update über den aktuellen Stand und wo und wie Sie Unterstützung bekommen können.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. März ein umfangreiches Hilfsprogramm und den entsprechenden Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro beschlossen. Der Niedersächsische Landtag hat am selben Tag ebenfalls ein ergänzendes, umfangreiches Programm beschlossen. Mit diesen Hilfspaketen von Bund und Land wollen wir die Wirtschaft stabilisieren und Arbeitsplätze sichern.

Die Maßnahmenpakete sehen folgendes vor:

Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Gerade kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler können durch die aktuelle Situation schnell vor existenzielle Probleme gestellt werden. Einnahmen brechen weg, Kosten laufen teils weiter. Deswegen soll es bei bis zu 5 Mitarbeitenden (es gelten Vollzeitäquivalente) bis zu 9.000 EUR (3 Monate a 3.000 EUR) Zuschuss für die Betriebskosten wie z.B. Pacht, Miete, Leasingraten geben. Bei weniger als 10 Mitarbeitenden gibt es bis zu 5.000 EUR je Monat für 3 Monate. Diese Zuschüsse können beispielsweise mit denen der Länder addiert werden. Diese Gelder sollen bereits ab der kommenden Woche fließen. Die Anträge können über die N-Bank des Landes Niedersachsen in den kommenden Tagen beantragt werden, sobald die Beschlüsse diese Woche gefasst wurden. Der Bundesrat tagt am 27.03.2020 (Anträge über www.nbank.de).

Die Bundesländer übernehmen mit den eigenen Hilfsprogrammen die Abwicklung der Bundeszuschüsse. Für diesen Soforthilfe-Fonds des Bundes sind bis zu 50 Milliarden EUR vorgesehen.

Der Niedersächsische Landtag hat 4,4 Milliarden Euro im Kampf gegen das Coronavirus auf den Weg gebracht. Damit können in Not geratene Unternehmen Soforthilfen des Landes zur Überbrückung der derzeitigen Krise über das Kundenportal der NBank beantragen. Der Beschluss umfasst das Niedersächsische Soforthilfeprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ (Zuschüsse an Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: 3.000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis zu 30 Beschäftigte: 10.000 Euro und bis zu 49 Beschäftigte: 20.000 Euro), als auch das Kreditprogramm mit Liquiditätshilfen von bis zu 50.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Gelder können zusätzlich zu denen des Bundes beantragt werden.

Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung

Damit auch in der Krise, wenn Einnahmen wegfallen, die Miete und Lebenshaltungskosten gezahlt werden können, erleichtern wir vorübergehend den Zugang zur Grundsicherung. Antragstellende müssen in den kommenden Monaten ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht offen legen, sofern es sich nicht um ein erhebliches Vermögen handelt. Auch wird die Miete für die eigene, bestehende Wohnung übernommen.

Liquiditätshilfen / Kredite der KfW

Um Ihnen den Zugang zu Krediten zu erleichtern, hat die Bundeseigene Förderbank KfW die bestehenden Kreditprogramme deutlich ausgeweitet sowie die Kredit-Bedingungen verbessert. Da aufgrund der aktuellen Situation die Bonitätseinschätzungen durch die Banken schwierig sein können, übernimmt die KfW das Ausfallrisiko zu 90%. Somit wird die Kreditvergabe erleichtert. Auch bei der Abwicklung gibt es diverse Erleichterungen, so dass die Gelder schnell fließen können. Auch bei den Zinssätzen bleibt es bei den niedrigen Zinsen der jeweils bisherigen KfW-Programme.

Gründung eines „Wirtschafts-Stabilisierungsfonds“

Eine breite Insolvenz größerer Unternehmen hat erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb gründet der Bund einen Wirtschafts-Stabilisierungsfonds. Dieser ermöglicht neben den Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Dazu gehören staatliche Liquiditätsgarantie sowie Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Der Fonds kann sich an den Unternehmen auch direkt beteiligen. Er ergänzt die etablierten Strukturen des bereits in der Finanzkrise geschaffenen Finanzmarktstabilisierungs-Fonds.

Bei der Beteiligung können Stabilisierungsmaßnahmen wie Vergütungsbegrenzung, Regelung zu Dividendenausschüttung, Verwendung aufgenommener Mittel und Eigenmittelausstattung durchgesetzt werden. Der Fonds wird mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen, sowie 400 Milliarden Euro für Liquiditätsgarantien ausgestattet. Zudem kann der Fonds die bereits beschlossenen Programme bei der KfW mit bis zu 100 Milliarden Euro refinanzieren. Auch für die Finanzierung von Start-Ups haben wir besondere Regelungen in den Fall aufgenommen. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF))

Für die Landwirtschaft

Die Land- und Ernährungswirtschaft ist als systemrelevante Infrastruktur anerkannt! Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.

Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘
Saisonarbeitskräfte, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr.
Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland und auch dazu bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat.
Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld
Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung werden übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Mit dieser Regelung wird der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht.
Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020.Auf diese Weise werden Anreize für eine vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft geschaffen.
Arbeitszeitflexibilisierung
Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außer-gewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können.
Kündigungsschutz
Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

Steuerliche Maßnahmen

Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:

  • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
  • Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet.

Insolvenzrecht

Beim Insolvenzrecht gelten verlängerte Fristen. Wer aufgrund von Corona in den kommenden Monaten in Zahlungsschwierigkeiten kommt, der muss keinen Insolvenzantrag stellen.

Finanzielle Absicherung im Gesundheitsbereich (Quelle: BMF)

Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten zu sichern, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:

  • Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit, unter anderem fürSchutzausrüstung sowie die Entwicklung eines Impfstoffs und von weiterenBehandlungsmaßnahmen.
  • Weitere 55 Milliarden Euro stehen für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Das istwichtig, um flexibel und kurzfristig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zukönnen.
  • Der Bund spannt einen Schutzschirm für Krankenhäuser, um Einnahmeausfälle undhöhere Kosten abzufedern.
  • Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden die derzeitigen Einnahmeausfälleabgefedert.
  • Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken,Schutzbrillen und Schutzanzüge.Unterstützung für Familien (Quelle: BMF)

Wir greifen Familien unter die Arme, um Einkommen zu sichern:

  • Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben,werden
  • weitgehend aufgefangen. Das gilt auch für Selbständige und Freiberufler.
  • Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.
    Das Kurzarbeitergeld kann selbstverständlich weiterhin in der verbesserten Form und rückwirkend zum 01. März 2020 über die Agentur für Arbeit beantragt werden.

Die Sozialversicherungsträger haben angekündigt, dass Arbeitgeber, die wegen Corona in einer finanziellen Notlage sind, zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden.

Abschließend ist uns wichtig zu sagen, dass wir alle leider nicht abschätzen können, wie lange all die einschneidenden Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen. Klar ist, je konsequenter wir uns an die Regeln halten, desto besser werden wir die Krise überstehen. Dafür stehen wir alle gemeinsam in der Verantwortung. Wir werden unseren Anteil beitragen, dass Sie sich auf uns verlassen können. Und wir vertrauen darauf, dass auch Sie solidarisch und mit aller Kraft mitarbeiten werden.

Bleiben Sie gesund!

Hier finden Sie die angehängten Dateien:

BMF-Info Schutzschild

Sozialausschuss-Paket

Faktenblatt KfW-Sonderprogramm

Finanzielle Hilfen BA

Fragen und Antworten zum Coronavirus

Merkblatt Hilfsangebote für Unternehmen