Vorweg zu nehmen ist unser herzlicher Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kreisverwaltung. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsamt gilt dieser Dank umso mehr. Sind Sie doch durch ihre Arbeit besonderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt und haben diese größtenteils auch leider gespürt.
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Entscheidungen über Sonderregelungen nicht bei der Politik liegen, sondern durch das Gesundheitsamt getroffen werden oder gar im Pandemiefall durch das Organ Landrat. Wir hätten dennoch erwartet, dass die Politik über die Entscheidungen informiert wird. Wir wurden immer erst über die Pressemitteilungen des Landkreises in Kenntnis gesetzt. Eine Information an die Politik über den Krisenstab erfolgte durch den Landrat erst in der Kreisausschusssitzung am 24. April.
Die Pflicht für die in den Geschäften Tätigen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sollte aus unserer Sicht überdacht werden, da auch körperlich anstrengende Tätigkeiten, z.B. in Getränkemärkten durchgeführt werden, bei denen eine MNB eine zusätzliche Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt.